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Spenden sind eine wichtige Hilfe
Spenden sind eine wichtige Hilfe zur Erfüllung der vielfältigen kirchlichen Aufgaben. Anders als bei Kirchensteuer oder Gemeindebeitrag können Spenden nicht nur allgemein für den betreffenden kirchlichen Haushalt sondern auch für einen bestimmten Zweck gegeben werden.
Der Spender oder die Spenderin hat also die Möglichkeit, gerade das zu unterstützen, was ihm oder ihr besonders wichtig und unterstützenswert erscheint.
Spenden sind gemäß § 10 b EStG als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 100,00 EUR bedarf es keiner gesonderten Zuwendungsbestätigung, sofern es sich bei dem Empfänger um eine zuwendungsberechtigte Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Dies trifft auf alle Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises zu. In diesem Fall genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (§ 50 EStDV).
Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, können Sie dies über unsere Bankverbindung und unsere Kollekten im Gottesdienst tun oder Sie wenden sich an Ihre Pfarrerin / Ihren Pfarrer vor Ort.
Bankverbindung des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow:
Kirchenkreis. Nauen-Rathenow
Konto-Nr 3810005168
BLZ 160 500 00
Institut MBS Potsdam
Schreiben Sie auf den Überweisungsträger unter Verwendungszweck "Spende für die Arbeit im Kirchenkreis"
Ihre Adresse, falls Sie eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt wünschen.
Sie können Ihre Spende natürlich auch Ihrer / einer Kirchengemeinde vor Ort zukommen lassen. Bitte tragen Sie in diesem Fall als Verwendungszweck "Für die Arbeit der Gemeinde ........" ein.
Vielen Dank!
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Kirche Bützer
Zur ev. Kirchengemeinde Milow gehören sechs sehr schöne und meist sehr alte Dorfkirchen. >> weiter lesen <<
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